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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der MIDSTONE Immobilien GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
(FN 623051b, Vordere Zollamtstraße 11/3, A-1030 Wien, E-Mail: office@midstone.at, Tel.: +43 664 3585085)

 

§ 1 Geltungsbereich

a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) richten sich unter anderem an Vermieter, Verkäufer, Hausverwaltungen (im Folgenden „Kunden“) sowie Mieter und Käufer (im Folgenden „Interessenten“) von Immobilien sämtlicher Art, eingeschlossen Gewerbe- und Wohnimmobilien (im Folgenden „Immobilien“). Die MIDSTONE Immobilien GmbH (im Folgenden „MIDSTONE“)

Vordere Zollamtstraße 11/3, 1030 Wien

Geschäftsführer: Lucas Taufer, Mathias Kreizinger

FN 623051b

UID__________

Handelsgericht Wien

agiert als Immobilienvermittler zwischen Kunden und Interessenten.

b) Die vorliegenden AGB bilden die Grundlage und gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen zwischen MIDSTONE und den Kunden sowie Interessenten. MIDSTONE schließt Vertragsverhältnisse grundsätzlich nur auf der Grundlage und unter der Zugrundelegung der gegenständlichen AGB ab und weist sämtliche Vertragspartner jeweils bereits vor- und auch bei Vertragsabschluss auf die Geltung dieser AGB hin. Der Kunde bzw. Interessent bestätigt durch den Vertragsabschluss bzw. die Beauftragung, dass er die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und angenommen hat. Durch den Abschluss eines Vertrags bzw. die Beauftragung erkennt der Kunde bzw. der Interessent diese AGB als Vertragsbestandteil an und werden diese AGB somit rechtsverbindlich.

c) Diese AGB gelten auch für sämtliche nach Vertragsabschluss getroffene zusätzliche Vereinbarungen, Nachträge, Ergänzungen bzw. Änderungen. Maßgeblich ist hierbei die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

d) Abänderungen der vorliegenden AGB oder Nebenabreden zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch MIDSTONE. Falls im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichungen von bzw. Nebenabreden zu diesen AGB vereinbart werden, so gelten diese Abweichungen jeweils nur für jenen einzelnen Geschäftsfall, für den diese ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Für alle weiteren Geschäftsfälle mit dem jeweiligen Kunden oder Interessenten gelten die vorliegenden AGB in weiterer Folge wiederum vollinhaltlich.

e) MIDSTONE behält sich vor, die vorliegenden AGB in Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden bzw. Interessenten mit dem Hinweis, dass MIDSTONE nur unter den neuen AGB tätig werden wird, zur Kenntnis gebracht und gilt mit einem weiteren Vertragsabschluss bzw. eine weitere Beauftragung als angenommen. Die geänderten AGB gelten somit ab dem ersten weiteren Vertragsschluss bzw. der ersten weiteren Beauftragung seitens des Kunden bzw. Interessenten, nachdem dieser von MIDSTONE über die Änderung der AGB informiert wurde.

§ 2 Gegenstand der vertraglichen Beziehung zu Kunden und Interessenten

a) Der Kunde geht in Übereinstimmung mit den vorliegenden AGB eine vertragliche Beziehung bezüglich der Vermarktung einer Immobilie mit MIDSTONE ein. Gegenstand der vertraglichen Beziehung sind neben einer kostenlosen Immobilienbewertung, Dienstleistungen entlang des Vermittlungsprozesses von der Marketingaufbereitung, über das Einstellen der Immobilie in alle gängigen Immobilienportale, die Interessentenkommunikation, die Mieter- bzw. Käuferselektion bis hin zur endgültigen Übergabe der Immobilie.

b) Kunden und MIDSTONE ist es vorbehalten, im Fall einer vertraglichen Beziehung bezüglich der Vermarktung mehrerer Immobilien individuelle Vereinbarungen einzugehen.

c) Der Interessent geht in Übereinstimmung mit den vorliegenden AGB mit einer Bewerbung für eine Immobilie über eine Anfrage auf diversen Plattformen bezüglich einer von MIDSTONE vermarkteten Liegenschaft eine vertragliche Beziehung mit MIDSTONE ein. Er erklärt sich hiermit einverstanden mit der Verarbeitung seiner Personenbezogenen Daten und stimmt zu per Email oder Telefon kontaktiert werden zu dürfen.

§ 3 Dienstleistungsspektrum von MIDSTONE

a) MIDSTONE verfügt bei der Erstellung seiner Dienstleistungen, insbesondere bei der Marketingaufbereitung, über Gestaltungsfreiheit. MIDSTONE garantiert jedoch, dass sämtliche Angaben, die der entsprechenden Verkaufs- oder Vermietungsabsicht unterliegen, in einem Exposé und auf Online-Plattformen enthalten sind.

b) Vordem der Kunde MIDSTONE einen Vermittlungauftrag erteilt, hat er die Möglichkeit MIDSTONE mit einem kostenfreien Gutachten zu beauftragen. Bestandteil dieses Gutachtens ist unter anderem eine detaillierte, auf Grundbuchdaten basierende Wertermittlung der Immobilie im Verkaufsfall oder eine erste Mietpreisempfehlung im Vermietungsfall.

c) MIDSTONE bietet in Kooperation mit Partnern diverse Zusatzleistungen, wie Beratungen zu Finanzierung, Versicherung und Immobilienrecht an. MIDSTONE agiert hier als Vermittler und führt diese Beratungen nicht selber durch. Der Kunde und Interessent werden von konzessionierten Experten beraten. MIDSTONE übernimmt daher keinerlei Haftung für diese Zusatzleistungen.

§ 4 Kosten- und Vergütungsstruktur

a) Sämtliche Marketingaufwände von MIDSTONE werden erst bei Vermittlungserfolg als Teil der Gesamtdienstleistung in Form der Verkäuferprovision kostenpflichtig. Vermittlungserfolg tritt dann ein, wenn ein unbedingtes Kaufanbot eines Interessenten vom Kunden – ebenfalls unbedingt – angenommen wird. Bei einem bedingten Kaufanbot tritt dieser Vermittlungserfolg spätestens bei Kaufvertragsabschluss ein. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bzw. Absprachen zwischen dem Kunden und MIDSTONE bestehen, beträgt die vom Kunden in diesem Fall zu bezahlende Verkäuferprovision 3 % des im Zuge der vermittelten Immobilientransaktion vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Die durch Beschaffung der für die Aufbereitung notwendigen Informationen und Unterlagen entstehenden Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen. Ausgenommen davon sind Kosten für die Planeinsicht (Baupolizei MA37).

c) Vermittlungsaufträge von gewerblichen Auftraggebern und für mehrere Wohneinheiten bedürfen einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung. Die Provision bei Vermietungsaufträgen gilt pro Wohneinheit und nur für Privatpersonen. Die erfolgsbasierte Provision bei Verkaufsaufträgen folgt individuellen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und MIDSTONE bzw. Käufer und MIDSTONE.

d) Die Übermittlung der Informationen über eine von MIDSTONE vermarktete Liegenschaft an einen Interessenten, etwaige Besichtigungstermine, allfällige Zusatzleistungen sowie die Vermittlung zwischen Kunden und Interessenten wird erst bei Vermittlungserfolg als Teil der Gesamtdienstleistung im Rahmen der Käuferprovision kostenpflichtig. Vermittlungserfolg tritt dann ein, wenn ein unbedingtes Kaufanbot des Interessenten vom entsprechenden Kunden – ebenfalls unbedingt – angenommen wird. Bei einem bedingten Kaufanbot tritt dieser Vermittlungserfolg spätestens bei Kaufvertragsabschluss ein. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bzw. Absprachen zwischen dem Interessenten und MIDSTONE bestehen, beträgt die vom Interessenten in diesem Fall zu bezahlende Käuferprovision 3 % des im Zuge der vermittelten Immobilientransaktion vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Marketingaufwendungen und Exposé Erstellung von MIDSTONE

a) Die Erstellung von sämtlichen Marketingunterlagen erfolgt im Rahmen des MIDSTONE-Service.

b) Sollte die Zusammenarbeit mit MIDSTONE durch den Kunden ordnungs- und vertragsgemäß beendet werden und die Dienstleistung von MIDSTONE zur Vermietung oder zum Verkauf der Immobilie somit nicht mehr genutzt werden, so wird MIDSTONE sämtliche Marktingunterlagen sowie alle weiteren Daten, die MIDSTONE für die Erstellung des Exposés vom Kunden erhalten oder selbst erstellt hat, vernichten oder löschen. Davon ausgenommen sind Daten, Informationen oder Materialien, die MIDSTONE zur Durchsetzung eigener Ansprüche benötigt.

§ 6 Besichtigung der Immobilie

a) Zur Aufnahme wird MIDSTONE mit dem Kunden Termine für die Besichtigung der Immobilie abstimmen (im Folgenden „Besichtigungstermin“).

b) Der Kunde muss sicherstellen, dass Termine eingehalten werden und dass MIDSTONE am Besichtigungstermin Zutritt zur Immobilie gewährt wird und die für die Aufbereitung erforderlichen Fotos und Vermessungen der Immobilie durchgeführt werden können.

§ 7 Haftung für Angaben in dem Exposé

a) MIDSTONE erstellt Marktwertgutachten und Exposés mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Dennoch können sich – aus welchem Grund immer – Unrichtigkeiten einschleichen. Der Kunde ist verpflichtet, das Exposé sorgfältig zu lesen und MIDSTONE auf mögliche Missverständnisse oder Unrichtigkeiten hinzuweisen. MIDSTONE leistet keine Gewähr und übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der im Exposé zur Verfügung gestellten Informationen. Diese sind ausschließlich den von MIDSTONE zur Verfügung gestellten Objektunterlagen zu entnehmen.

b) Darüber hinaus geben die Fotos einen zum Tag der Fotoaufnahme vorherrschenden Zustand wieder, der dem Zustand zum Zeitpunkt von Besichtigungen und Wohnungsübergabe nicht zwangsläufig entsprechen muss. Für Übereinstimmung zwischen dem in Fotos dargestellten Zustand der Immobilie und im Laufe des Vermarktungsprozesses entstehenden Zuständen übernimmt MIDSTONE keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich alle zur Verfügung gestellten Unterlagen des jeweiligen Objektes zu prüfen und sich über den Zustand der Immobilie zu informieren.

§ 8 Nutzungsrechte für MIDSTONE

a) MIDSTONE stellt die erstellten Inhalte in ausgewählten Portalen zur Verfügung. Weder der Kunde noch der Interessent haben Rechte zur Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstigen Verbreitung oder jeglichen sonstigen, über die Nutzung im Sinne des Vertragsverhältnisses mit MIDSTONE hinausgehenden, Nutzung der dargestellten Inhalte. Unter die dargestellten Inhalte fallen die Fotos, der Grundriss sowie die im Aufnahmeprozess festgehaltenen und im Exposé präsentierten textuellen Inhalte. Die (insb. Nutzungs-, Verwertungs- und Urheber-)Rechte am Inhalt des Exposés bleiben ausschließlich bei MIDSTONE.

b) Die eng gefassten Grenzen der urheberrechtlichen Schranken definieren den Bereich zur möglichen Vervielfältigung und Bereitstellung der Inhalte des Exposés durch den Kunden. MIDSTONE behält sich als Urheber alle Rechte zur Nutzung von Inhalten, die von MIDSTONE erstellte wurden. Darunter fallen die aufgenommenen Informationen, der Grundriss und die von MIDSTONE aufgenommenen Fotos. Exkludiert sind Materialien, die MIDSTONE zur Darstellung der Immobilie vom Kunden zur Verfügung gestellt bekommen hat. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MIDSTONE ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung von Inhalten, die von MIDSTONE erstellt wurden, verboten.

§ 9 Gewährleistung und Abschluss der vertraglichen Beziehung

a) MIDSTONE übernimmt keine Gewähr für den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages oder die Inhalte dieser. Sämtliche zur Verfügung gestellten Formulare dienen nur als Vorlage, welche einer externen rechtlichen Beratung seitens des Kunden bedürfen. Im Schadensfall übernimmt MIDSTONE keinerlei Haftung.

b) MIDSTONE gewährt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und garantiert dem Kunden eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu haben.

c) Im Moment des Vermittlungserfolgs (z.B. gegengezeichnetes Kaufanbot ohne Bedingungen, Miet- oder Kaufvertrag zwischen Kunde und Interessent) fällt die erfolgsbasierte Provision entsprechend den jeweiligen Vertragskonditionen bzw. entsprechend § 4 der vorliegenden AGB an.

§ 10 Garantien des Kunden

a) Zu Beginn und während der gesamten Geschäftsbeziehung sowie der damit verbundenen Vermarktung der Immobilie garantiert der Kunde, dass er abhängig vom jeweiligen Vermarktungsauftrag das Recht besitzt, als Verkäufer oder Vermieter die Geschäftsbeziehung einzugehen und somit aufzutreten. Der Kunde garantiert darüber hinaus, MIDSTONE sämtliche für den gesamthaften Vermarktungsprozess notwendigen Daten und Dokumente zur Verfügung zu stellen und in abgestimmtem Maße zu Zwecken der Vermarktung zu übermitteln.

b) MIDSTONE erhält vom Kunden das Recht, Materialien, die MIDSTONE vom Kunden zur Vermarktung der Immobilie und zur Erstellung des Exposés erhält zu nutzen. MIDSTONE erhält vom Kunden die Zusicherung, dass bezüglich der vom Kunden zur Nutzung bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien keine Forderungen durch Drittparteien bestehen, welche den Kunden in der selbstständigen oder weitergegebenen Nutzung einschränken. MIDSTONE wird durch den Kunden von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber Drittparteien bzw. Ansprüchen von Drittparteien entbunden, welche aus einer Verletzung der beschriebenen Rechte von Drittparteien entstehen und entstanden sind.

§ 11 Vertrauliche Daten- und Informationsbehandlung

a) Im Zuge der vertraglichen Beziehung zwischen Kunden, Interessenten und MIDSTONE verpflichten sich alle drei Vertragspartner grundsätzlich zu einer vertraulichen Behandlung sämtlichen Daten- und Informationsmaterials sowie zu einem Verbot der Weitergabe an Dritte.

§ 12 Haftung von MIDSTONE

a) Gegenüber dem Kunden haftet MIDSTONE im vorliegenden vertraglichen Rahmen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auch bei schuldhaften Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht und einer von MIDSTONE verschuldeten Unmöglichkeit. Der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht beschreibt abstrakt jene Pflicht, deren Erfüllung eine ordentliche Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung von der jeweils anderen Partei stets vertraut werden darf.

b) Im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit erlischt die Geltung der oben genannten Haftungsbeschränkungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB existieren nicht. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen von dem Schriftformgebot.

b) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch zulässige und wirksame Vertragsbestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Vertragsbestimmungen am nächsten kommen. Das Selbe gilt entsprechend für die ergänzende Vertragsauslegung aufgrund von allfälligen unbeabsichtigten Regelungslücken in dem Vertrag zwischen MIDSTONE und dem Kunden bzw. Interessenten abgeschlossenen Vertrag einschließlich der vorliegenden AGB.

c) Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss jener Normen, die auf ausländisches Recht verweisen, und des UN-Kaufrechts.

d) Auf Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelangen die vorliegenden AGB nur insoweit zur Anwendung, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.